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Vermögen schützen - Teilungsversteigerung vermeiden

August 5, 2019 - Lesezeit: 3 Minuten

Teilungsversteigerungen sind in Deutschland ein gesetzliches Mittel um solche Güter "gerecht" zu teilen, die nicht teilbar sind. Im Normalfall wird sie bei Immobilien angewendet, aber auch bei Kunstwerken oder sonstigen Vemrögenswerten. Es kommt immer dann zu einem solchen Verfahren, wenn sich die Eigentümergemeinschaft nicht einig darüber ist, was mit einem Objekt geschehen soll. Die Konsequenz können Wertverluste für alle sein. Diese gilt es zu verhindern.

Was ist eine Teilungsversteigerung

Man stelle sich vor: eine Erbengemeinschaft bekommt eine Immobilie zugesprochen. Oder, ein Ehepaar lebt in einem Haus und möchte sich scheiden lassen. Wie so oft, möchte einer das Geld, der andere möchte aber nicht ausziehen oder das Objekt lieber vermieten usw. Wie bringt man hier einen Einigung zustande?

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber das Verfahren der Teilungsversteigerung eingeführt. Dabei geht es darum, dass bei Streitereien um eine Immobilie ein Teileigentümer den Verkauf forcieren kann, um an das Geld zu kommen, welches in dem Objekt gebunden ist.

Um es unkompliziert zu halten, verkürze ich den genauen Ablauf und sage nur so viel: wenn eine solche Teilungsversteigerung beantragt wird, dann kommt es zu einer Auktion. Sie verläuft ähnlich wie eine Zwangsversteigerung oder eine ganz normale Auktion. Die Immobilie wird öffentlich in ein Register aufgenommen und ein Termin festgelegt. Dann kann jeder Mensch mitbieten der das möchte. Natürlich auch der andere Teil-Eigentümer, der ja andere Pläne mit dem Objekt hatte.

Bei der Versteigerung wird dann ein Preis erzielt. Der Höchstbietende wird neuer Eigentümer der Wertsache. Ist es der bisherige Teileigentümer, dann muss dieser nur den Anteil des finalen Kaufpreises an den anderen überweisen, der dem Anteil am Eigentum entspricht.

Gewinnt ein Außenstehender die Auktion, dann zahlt dieser den gesamten Preis und wird vollständiger Eigentümer. Das Geld wird unter den alten Eigentümern, je nach Anteil, aufgeteilt.

Vermögen schützen

Das Problem bei Teilungsversteigerungen ist immer, dass die meisten Menschen, die eine Immobilie erwerben möchten, solche Auktionen nicht in Betracht ziehen. Es kommen also meist nur hartgesottene Profis zur Veranstaltung. Je kleiner der Teilnehmerkreis ist, umso mehr besteht die Chance, dass das Eigentum unter dem wahren Makrtwert den Besitzer wechselt. Das ist für die bisherigen Eigentümer dann sehr ärgerlich, wenn ein Außenstehender das Objekt zugesprochen bekommt. Dann bekommt jeder weniger Geld als er / sie auf dem freien Markt hätte bekommen können. 

Möglich ist noch ein anderer Fall. Der bisherige Teileigentümer gewinnt die Auktion, deren Erlös drastisch unter dem Marktpreis liegt. Dann muss er dem Antragsteller einen deutlich geringeren Betrag auszahlen, der auf dem normalen Wege möglich gewesen wäre.

Daher lässt sich zusammenfassen sagen, dass die Ideallösung immer die ist, wo man sich als Eigentümergemeinschaft sinnvoll verständigt und eine Einigug erzielt. Merkt man, dass einer der Beteiligten absolut nicht davon abzubringen ist eine Teilungsversteigerung zu erwirken, dann ist es manchmal besser einem Verkauf zuzustimmen, aber auf dem normalen Wege. Dann springt vermutlich mehr Geld dabei heraus.